Einlagensicherung und Investitionsschutz

Verwaltung der Einlagen

Die Kundengelder werden in Sammelkonten gehalten, die als "Kundenkonten" bezeichnet und von WH SelfInvest S.A. (nachfolgend "WH SelfInvest") als Vermittler eröffnet wurden. Kundengelder werden vollständig auf diesem Konto gehalten (CFD-Forex Konten) oder komplett (Futures-Konten) auf die Sammelkonten transferiert, die als "Kundenkonten" bezeichnet und direkt durch unser Unternehmen in Großbritannien eröffnet wurden.

Die Liste der Banken, bei welchen die Kundengelder gehalten werden, kann auf unserer Webseite unter "Informationen" und "Ihr Konto" entnommen werden.

Einlagensicherung

Kundengelder sind segregiert von unserem Firmenguthaben und werden individuell verbucht.

Im Falle der Insolvenz einer Bank, bei welcher die Kundengelder gehalten werden, sind Kunden wie folgt geschützt::

- Kundenguthaben, die in Deutschland gehalten werden: Die "Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH" erstattet den Betrag der garantierten Bareinlagen bis zu einem maximalen Wert der € 100.000 pro Einleger und pro Firma entspricht. Zusätzlich ist die Postbank Frankfurt Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken.

- Kundenguthaben, die in Luxemburg gehalten werden: Die "Deposit Guarantee Fund Luxembourg" ("FGDL") erstattet den Betrag der garantierten Bareinlagen bis zu einem maximalen Wert der € 100.000 pro Einleger und pro Firma entspricht.

- Kundenguthaben, die in Frankreich gehalten werden: Die "Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution " erstattet den Betrag der garantierten Bareinlagen bis zu einem maximalen Wert der € 100.000 pro Einleger und pro Firma entspricht.

- Kundenguthaben, die in Belgien gehalten werden: Die "Fonds de garantie" erstattet den Betrag der garantierten Bareinlagen bis zu einem maximalen Wert der € 100.000 pro Einleger und pro Firma entspricht.

- Kundenguthaben, die in Großbritannien gehalten werden: Das "Financial Service Compensation Scheme" (nachfolgend "FSCS") erstattet den Betrag der garantierten Bareinlagen bis zu einem maximalen Wert der £ 75.000 pro Einleger und pro Firma entspricht.

Investitionsschutz

Im Falle der Insolvenz einer Bank oder einer Investmentgesellschaft sind Kunden aus ihren Ansprüchen aus Wertpapiergeschäften geschützt, d.h. die Instrumente, die den Investoren gehören und von ihnen gehalten, verwahrt oder verwaltet werden und im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften stehen, sowie das Geld welches den Investoren gehört oder auf deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten wird. Kunden sind wie folgt geschützt:

- Im Falle einer Insolvenz von WH SelfInvest: Das “Système d’indemnisation des investisseurs Luxembourg” (SIIL) erstattet den Betrag der garantierten Investitionen bis zu einem maximalen Wert der € 20.000 pro Anleger entspricht.

- Im Falle der Insolvenz einer britischen Bank oder Investmentgesellschaft: Die FSCS erstattet den Betrag der garantierten Investitionen bis zu einem maximalen Wert der £ 50.000 pro Anleger pro Firma entspricht.